Hausregeln oder "Die Kaugummiregel"

2020-01-07

Eigentlich wollte ich die ganze Zeit etwas über Werte, Konsequenz, Klarheit und so weiter schreiben. Aber das erscheint mir zunächst zu groß als Thema für den Blog - ich haben den Eindruck, dass es dazu eine ganze Menge zu sagen gibt und in zahlreichen Erziehungsratgebern bereits gesagt wurde. Wer soll sich da noch auskennen?

Dann ist mir die vorweihnachtliche Schokoflut auch ein Anliegen, doch das kommt garantiert wieder auf den Tisch - spätestens zu Ostern.

Daher heute ein kleines Thema: Hausregeln.

Ein Vorschlag zur Erziehung ist die Formulierung von Regeln. Regeln, die das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt ordnen sollen und für alle Mitglieder gelten. Diese sollen mit zunehmendem Alter (also sobald sie eingehalten werden können) sehr nützlich sein und ich habe damit bereits gute Erfahrungen gemacht: unser Kochplan ist ein gutes Beispiel dafür, basierend auf dem jeweiligen Tag im Monat ergibt sich wer nun Küchenkind ist. Das funktioniert mit einer beliebigen Anzahl an Kindern und meine Kinder haben das so gut verinnerlicht, dass sie schon fragten, wieso ich es überhaupt noch auf den Plan schreibe - es ist ja sowieso klar.

Sie funktionieren also, diese Regeln. Ein Bekannter hat ein ganzes Regelwerk mit seinen Kindern ausgearbeitet.

Unsere neueste Regel ist die Kaugummiregel. Bis vor einiger Zeit haben die Kinder "fertige" Kaugummies irgendwo abgelegt. Das hat so oft zu verklebten Teppichen, Büchern, Kaugummi in langen Haaren und weiteren Komplikationen geführt, dass wir bis Weihnachten ein absolutes Kaugummiverbot ausgesprochen haben. Weihnachten kam und die Kinder kauten wieder. Und es kam, wie es kommen musste, schon nach wenigen Tagen war wieder ein Kaugummi im Teppich und wir haben aus diesem Anlass gemeinsam mit den Kindern die Kaugummiregeln formuliert:

  1. Kaugummis dürfen nur im Mund, im Mülleimer und frisch in der Packung sein.

  2. Wird Regel eins gebrochen, gibt es Kaugummiverbot von bis zu sechs Monaten für alle.

Diese Regel hängt nun, von einem Schulkind geschrieben und von allen (auch den Eltern) unterschrieben an meiner Planungstür, so dass man sich immer darauf berufen kann. Nicht erwähnt ist, dass das Verbot im Schadensfall sechs und im "Normalfall" nur einen Monat gilt, die jetzige Formulierung lässt uns Eltern da etwas Spielraum.